Was ist das?

Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist seit September 2008 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und erfolgt im dualen Berufsausbildungssystem.

Aufgabe der Servicekräfte ist es, zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, indem sie Personen sichern, Objekte, Werte und Anlagen schützen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.

Bei ihrer Dienstausübung stehen den Servicekräften für Schutz und Sicherheit, wie anderen Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen und jedem anderen Bürger auch, ausschließlich die sogenannten "Jedermannrechte" zu.

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten. Sie übernehmen die Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften im Einsatzfall sowie in der Vorplanung. Sie planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch, beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherheitsmaßnahmen ein. Schwerpunkt der Tätigkeit sind oft Kontrolltätigkeiten, z.B. im Werkschutz.

Zugangsvoraussetzungen

  • mindestens Hauptschulabschluss,
  • gute Deutschkenntnisse
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • schnelles Reaktionsvermögen
  • kommunikativ und verantwortungsbewusst

Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der/dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes abgeschlossen. Der Vertrag wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer registriert.

Bildungsziel und Fachliche Ausrichtung

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit werden in 8praxisnahen Lernfeldern auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Beginn und Dauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre für die Servicekraft. Bei sehr guten Leistungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Ob eine Verkürzung sinnvoll ist, sollte im jeweiligen Einzelfall Gespräch geklärt und entschieden werden. Für eine Verkürzung am Ende der Ausbildung sind die Zustimmung des Betriebes und der Berufsschule erforderlich.

Die Ausbildung endet mit der bestandenen IHK-Abschlussprüfung.

Ausgebildet wird im Betrieb und in der Berufsschule. Für die Ausbildung gilt eine 40-Stunden-Woche, in der Regel von Montag bis Freitag. Genaueres regelt der Tarifvertrag oder der individuelle Ausbildungsvertrag. Der Berufsschulunterricht wird als Blockunterricht angeboten, d.h. die Auszubildenden gehen vier Wochen in den Betrieb, dann zwei Wochen in die Berufsschule, dann wieder vier Wochen in den Betrieb, usw.

Die Termine für den Berufsschulunterricht werden rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben und können von der Homepage der WHS heruntergeladen werden.

Anmeldung und Kontakt

Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt mit Hilfe des untenstehenden Anmeldeformulars durch den Ausbildungsbetrieb.

Bei organisatorischen Angelegenheiten oder Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat oder an den zuständigen Koordinator,

Herrn Röscher
E-Mail: j.roescher@whs-ruesselsheim.de

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