Ziel der Ausbildung

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, die auf einen mittleren Bildungsabschluss aufbaut, führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Sie vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um im Assistentenberuf der gewählten Fachrichtung tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss kann die Fachhochschulreife erworben werden, sofern am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen, die entsprechenden Zusatzprüfungen bestanden und die notwendigen Praktika erfolgreich abgeleistet wurden.

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.

Grundstruktur der Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung gliedert sich wie folgt:

  1. Ausbildungsjahr: Dieses beinhaltet eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung sowie berufsbezogene Praktika in sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtungen.

  2. Ausbildungsjahr: Dieses beinhaltet eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis. An drei Tagen der Woche wird die schulische Ausbildung durch praktische Berufsarbeit im gewählten Schwerpunkt ergänzt.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen in die zweijährige Höhere Berufsfachschule sind:

  • ein Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
  • ein Zeugnis über den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder
  • ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ein Zeugnis der Fachschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

 

Die Aufnahme ist davon abhängig, ob die Bewerberin/der Bewerber im mittleren Abschluss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Wer die geforderten Mindestleistungen nicht nachweist, muss an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Umfang und Inhalt werden im Einzelfall festgelegt.

 

Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Aufnahme ist spätestens bis zum 30. April zu beantragen.

 

Anmeldung und Kontakt

Die Anmeldung erfolgt bis zum 30. April über das Sekretariat (Frau Wiese). Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an Herrn Ernst, den zuständigen Abteilungsleiter.

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