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Aktuelle Informationen zu Corona:

Update 31.03.2023, 8:30 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Ausbilder*innen,

hier finden Sie aktuelle Informationen des Hessischen Kultusministeriums zur Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. 


Update 24.11.2022, 20 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Ausbilder*innen,

hier finden Sie aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb des Hessischen Kultusministeriums. 


Update 30.04.2022, 10:30 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Ausbilder*innen,

hier finden Sie aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 2. Mai 2022. 


Update 28.03.2022, 21:30 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Ausbilder*innen,

hier finden Sie aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, die ab Montag, den 4. April gelten. 

 


Update 17.01.2022, 7:30 Uhr:

Mit Wirkung vom 17.01.2022 gelten in Hessen die Quarantänisierungs- und Isolationsregeln des Bund-Länder-Beschlusses der ersten Januarwoche.  

 

Die Pressemeldung vom 16.01.22 von Ministerpräsident Bouffier finden Sie hier.

Bitte denken Sie daran, dass Sie unter den genannten Umständen von einer Quarantänisierung nur dann befreit sind, wenn Sie frei von typischen Covid19-Symptomen sind.  

Sollten Sie mit erkrankten Haushaltsangehörigen zusammenleben, isolieren Sie sich so weit als möglich und schützen sich durch die gängigen Hygieneregeln, insb. durch das Tragen einer Mundnasenbedeckung.  

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sollten Sie sich in so einem Fall regelmäßig testen, insbesondere empfehle ich, trotz Impfung etc. an den Tests in der Schule teilzunehmen. 

Es gilt weiterhin für uns alle, Infektionsketten zu durchbrechen, Infektionen zu vermeiden und gleichzeitig den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten – jede*r kann durch ihr eigenes besonnenes Verhalten dazu beitragen, das uns dies gelingt.  

 


Update 10.01.2022, 7:45 Uhr:

Ein herzliches Willkommen im neuen Jahr!  

Neu ist, dass alles beim Alten bleibt.  

Ein besonderer Gruß geht raus an diejenigen, die sich noch an den ruckeligen Start nach den Weihnachtsferien 2021 erinnern – da hat das Schulleitungsteam sonntags lange getagt, damit montags alle wussten, wer im Wechsel- und wer im Distanzunterricht ist.  
Dieses Jahr beginnt ohne Veränderungen gegenüber den letzten Schultagen im Jahr 2021, das bedeutet im Einzelnen:  

  1. Die Schule beginnt mit einer geraden Kalenderwoche – Testtage für die drei Selbsttests sind dementsprechend Montag, Mittwoch und Freitag. Alternativ können Sie ein negatives Bürgertestergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. In anderen Bundesländern werden auch die Geimpften/Genesenen wieder getestet – in Hessen ist es „nur“ ein Angebot und ich bitte alle Lernenden, das Angebot anzunehmen.  
  2. Es gelten weiterhin die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske und Lüften) sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mundnasenbedeckung im Gebäude und am Sitzplatz (wir empfehlen FFP2-Masken). 
  3. Reiserückkehrer informieren sich bitte hier, welche Regeln gelten. Die aktuelle Liste der Risikogebiete entnehmen Sie bitte der Website des Robert-Koch-Instituts.

Die sogenannten Absonderungsregeln, die Bund und Länder am vergangenen Freitag beschlossen haben, gelten lt. Ministerpräsident Bouffier voraussichtlich erst ab Kalenderwoche 3, da zunächst auf Bundesebene die Gesetze und dann in Hessen die Corona-Schutzverordnung angepasst werden müssen. Das bedeutet, die Verfahrensweise bei positiven Fällen in Lerngruppen ist zunächst noch wie vor den Ferien.  

Herzliche Grüße 

Sonja Schmithals 
Schulleiterin 


Update 24.11.2021, 21 Uhr:

Ab Donnerstag, 25.11.2021, ist die Maskenpflicht am Sitzplatz verpflichtend

An dieser Stelle außerdem der Hinweis: 
In dieser Woche sind unsere Testtage MO, DI, DO.
Alle weiteren Informationen zu den Testungen und dem Umgang mit Fehlzeiten an Testtagen finden Sie auf der Corona-Seite unserer Schule.  

Sonja Schmithals
Schulleiterin


Update 13.11.2021, 12:00 Uhr:

Bürgertestungen 

Ab dem 13. November 2021 haben wieder alle Menschen Anspruch auf kostenlose Testungen auf Infektionen mit SARS-CoV-2 (Bürgertestung). Die PoC-Antigen-Tests/Schnelltests können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten auch mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden. Teststellen finden Sie über diese Homepage.


Update 10.11.2021, 8:00 Uhr:

Es gibt zwei wichtige Neuerungen, die ab Montag, 15.11. (KW 46) gelten:  

  1. Wir testen bis auf weiteres – wahrscheinlich bis 31.01.2022 - dreimal (vorher zweimal) pro Woche. Das gilt nur für die Klassen, die mehr als zweimal pro Woche in der Schule sind.  
  2. Ein vorgelegtes Testergebnis von außerhalb der Schule darf nicht älter als 48 Stunden sein (vorher 72 h). 

Um den Unterrichtsausfall durch das Testen besser zu verteilen, werden wir an folgenden Tagen zu Beginn des Unterrichts testen:  

Gerade KW-Wochen: MO, MI, FR 
Ungerade KW-Wochen: MO, DI, DO 

Behalten Sie die Tage und Wochen selbständig im Blick, wenn Sie fehlen sollten, damit Sie wissen, wann Sie zur Unterrichtsteilnahme ein Testergebnis von außerhalb benötigen, da Sie den schulischen Testtermin verpasst haben.  

Sonja Schmithals 
Schulleiterin 


Update 05.11.2021, 21:30 Uhr:

Die sogenannten Präventivwochen nach den Ferien enden, wir hatten - wie es zu erwarten war - einige Fälle, aktuelle Zahlen finden Sie regelmäßig aktualisiert auf der Corona-Seite unserer Homepage.

Es gibt einen neuen HKM-Hygieneplan 9.0 und ein HKM-Elternschreiben, das Sie über den Stand der Dinge informiert. Das Elternschreiben sollte Ihnen auch über die Klassenleitungen zugehen.

Zum Umgang mit einem positiven Schnelltest in der Schule finden Sie hier die wichtigsten Informationen von HKM/HSMI, es enthält eine sehr relevante Änderung:
Sitznachbarn werden nicht mehr generell in Quarantäne geschickt.

Weiterhin gelten folgende bekannte Regeln für alle Lernenden und in der Schule tätigen Personen:

  • Maskenpflicht im Gebäude und bis zum Erreichen des Sitzplatzes, Achtung: Es sind nur medizinische Masken zulässig, d. h. OP-Masken oder FFP2-Masken.
  • Außerhalb der eigenen Lerngruppe, insbesondere in den Gebäuden, sind möglichst Abstände einzuhalten.
  • Testpflicht zweimal wöchentlich für alle, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Geimpfte/Genesene dürfen sich auch testen, wir empfehlen es in Anbetracht der pandemischen Lage.
  • Nach einem positiven Test (inkl. Bestätigung per PCR) in einer Lerngruppe gilt 14 Tage lang Maskenpflicht am Sitzplatz und tägliche Testung der Lerngruppe(n), Geimpfte und Genesene können mitgetestet werden, wir empfehlen es. Genaueres zu den Regelungen nach einem positiven Test finden Sie wie schon erläutert hier.
  • Bitte Nachweise (geimpft, genesen) mitbringen und jederzeit vorlegen können! Wir bieten zweimal wöchentlich kostenfeie Selbsttests an, aber nur, wenn uns eine Einwilligungserklärung vorliegt. Achtung: Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig! Minderjährige ohne das Formular mit Unterschrift mindestens einer erziehungsberechtigten Person werden sofort wieder vom Schulgelände geschickt und müssen zum Bürgertest gehen. Die Fehlzeit gilt als unentschuldigt.
  • Wenn Sie die Testung in der Lerngruppe wegen Krankheit, Verspätung o.ä. verpasst haben, müssen Sie unaufgefordert einen Bürgertest vorlegen. Wir bieten keine Tests außerhalb der angekündigten Testzeitpunkte an.

Die weiteren Regelungen bleiben wie bisher bestehen. Bitte bringen Sie wie gewohnt die (schulischen) (Test-) Nachweise - “Löwenheft”, Testdokumentation, Impf-/Genesenenbescheinigung - mit.

Informationen zu den Bürgertests:

  • Bürgertests für Volljährige sind kostenpflichtig.
  • Bürgertests für Minderjährige bleiben bis 31.12.2021 kostenfrei.

Bitte achten Sie weiterhin auf die persönliche Einhaltung der sog. AHA+L-Regeln, geben Sie gut auf sich acht und informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Covid19-Impfung, wenn Sie noch nicht geimpft sind.

Sonja Schmithals
Schulleiterin


Update 23.10.2021, 15 Uhr:

Welcome back nach den hessischen Herbstferien! 

Bitte denken Sie daran, dass in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien wieder die sogenannten Präventivwochen an hessischen Schulen stattfinden. Es gab dazu vor den Ferien ein Elternschreiben, das über die Klassenleitungen verteilt wurde.  

Für alle Lernenden und in der Schule tätigen Personen gilt:  

  • Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht – auch am Sitzplatz. Achtung: Es sind nur medizinische Masken zulässig, d. h. OP-Masken oder FFP2-Masken. 
  • Testpflicht dreimal wöchentlich für alle, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Bitte Nachweise mitbringen! Wir bieten dreimal wöchentlich kostenfreie Selbsttests an, aber nur, wenn uns eine Einwilligungserklärung vorliegt. Achtung: Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig! Minderjährige ohne das Formular mit Unterschrift mindestens einer erziehungsberechtigten Person werden sofort wieder vom Schulgelände geschickt und müssen zum Bürgertest gehen. Die Fehlzeit ist unentschuldigt.  

Die weiteren Regelungen bleiben wie bisher bestehen. Bitte bringen Sie wie gewohnt die schulischen Testnachweise ("Löwenheft", Testdokumentation, Impf-/Genesenenbescheinigung) mit.  

Informationen zu den Bürgertests: 

  • Bürgertests für Volljährige sind kostenpflichtig. 
  • Bürgertests für Minderjährige bleiben bis 31.12.2021 kostenfrei. 

Weitere Informationen zu den Veränderungen bei den Bürgertests erhalten Sie hier

Einreise nach Deutschland 

Um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus in der Schule zu minimieren, weisen wir dringend auf die bundesweit bestehenden Quarantänepflichten nach Einreise aus dem Ausland (Bundesgesundheitsministerium, Corona-Einreiseverordnung) hin. Dort finden Sie die genaue Ausgestaltung der Quarantänebedingungen und deren Beendigung. 

Hilfreich ist dabei vielleicht auch die folgende Übersicht: 

 

Wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Dies gilt auch für Kinder unter 12 Jahren. 

Um herauszufinden, ob Sie sich in einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, können Sie in der Liste der Risikogebiete nachsehen.  

 
Wir hoffen, Sie hatten erholsame Tage und wünschen Ihnen einen guten Start nach den Herbstferien!  

Sonja Schmithals 
Schulleiterin 


Update 29.08.2021, 17:00 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigten und sehr geehrte Ausbilder*innen, 

der Kreis Groß-Gerau wird sein Impfangebot nun auch auf die Schulen erweitern. Am 1. und 2. September soll allen Schüler*innen ab 12 Jahren sowie den Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen die Gelegenheit geboten werden, sich auf freiwilliger Basis und ohne Termin impfen zu lassen. 
Für weitere Informationen und die nötigen Unterlagen klicken Sie bitte hier

Wir bitten Sie herzlich, das freiwillige Impfangebot wahrzunehmen, um die Impfquote zu steigern, die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen und so dabei zu helfen, Menschen vor schweren Verläufen zu schützen.

Herzlichen Dank,
Sonja Schmithals (Schulleiterin)
Thomas Will (Landrat Kreis Groß-Gerau)


Update 29.08.2021, 17:00 Uhr: 

Impfangebot

Folgende Hinweise für die impfinteressierten Schüler*innen und deren Sorgeberechtigten sowie Lehrkräfte und pädagogisch Mitarbeitende sind zu beachten:

  • Ausweis, ggf. Krankenversichertenkarte und Impfausweis (Ersatzbescheinigungen können bei Bedarf ausgestellt werden) müssen mitgebracht werden.
  • Die Anamnese- und Einwilligungsbögen müssen vollständig ausgefüllt am Impftag vorliegen.
  • Das Aufklärungsmerkblatt muss ausgedruckt mitgebracht werden.
  • Eine sorgeberechtigte Person muss bei der Impfung von Schüler*innen unter 16 Jahren anwesend sein.

Bitte informieren Sie sich hier über den Ablauf der Impfung!

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/


Update 26.08.2021, 21:00 Uhr:

Schulbesuch und Einschulungen

Herzlich willkommen an der WHS und im Schuljahr 2021/22!  

Starten Sie nach den Sommerferien bei uns oder haben Sie uns bereits letztes Schuljahr besucht?
Dann bekommen Sie hier Informationen sowie die aktuellen HKM-Elternbriefe (Elternbrief zum Schuljahr 2021 und Elternbrief zur Durchführung von Antigen-Selbsttests) zum Start nach den Sommerferien. 
 

Informationen zur Einschulung bzw. Wiederaufnahme des Unterrichts 

Bitte bringen Sie alle die folgenden Dinge mit: 

  • Medizinischen Mund-Nasen-Schutz 
  • Aktuellen negativen Bürgertest (max. 24 Stunden alt) und Einverständniserklärung zum Testen (bei Minderjährigen mit einer Unterschrift der Erziehungsberechtigten) sowie ggf. Impfnachweis/Genesenenbescheinigung 

Zusätzlich bei Einschulung:  

  • Auszubildende: Kopie des Ausbildungsvertrages 
  • Vollzeit-Schulformen: Zusagebrief der WHS 

Am Einschulungstag 

Bitte kommen Sie pünktlich zum jeweiligen Einschulungs-Termin durch den Haupteingang in das Foyer im Hauptgebäude.
Dort finden Sie Listen, die nach Nachnamen sortiert sind. Von dort navigieren wir Sie in die entsprechenden Gebäude und Räume. 
Falls Sie Fragen noch vor Schulbeginn haben, wenden Sie sich direkt an eine Ansprechperson der jeweiligen Schulform.  

Schulbesuch und Corona 

In den ersten beiden Schulwochen nach den Ferien gilt für alle Lernenden:  

  • Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht.  Achtung: Es sind nur medizinische Masken zulässig, d. h. OP-Masken oder FFP2-Masken. Nicht zertifizierte Stoffmasken sind nicht erlaubt. 
  • Testpflicht dreimal wöchentlich für alle, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Bitte Nachweise mitbringen! Wir bieten dreimal wöchentlich kostenfreie Selbsttests an, aber nur, wenn uns eine Einwilligungserklärung vorliegt.  Achtung: Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig! Minderjährige ohne das Formular mit Unterschrift mindestens einer erziehungsberechtigten Person werden sofort wieder vom Schulgelände geschickt. Auch Schülerinnen und Schüler, die bereits im letzten Jahr bei uns waren, benötigen die Einwilligung neu. 
  • Zum Testen empfehlen wir am Vortag einen Bürgertest durchzuführen und das Ergebnis mitzubringen. 

 

Einreise nach Deutschland 

Um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus in der Schule zu minimieren, weisen wir dringend auf die bundesweit bestehenden Quarantänepflichten nach Einreise aus dem Ausland (Bundesgesundheitsministerium, Corona-Einreiseverordnung) hin. Dort finden Sie die genaue Ausgestaltung der Quarantänebedingungen und deren Beendigung. 

Hilfreich ist dabei vielleicht auch die folgende Übersicht:

 

Wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Dies gilt auch für Kinder unter 12 Jahren. 

Um herauszufinden, ob Sie sich in einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, können Sie in der Liste der Risikogebiete nachsehen.  

Impfangebot 

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt soll allen Schüler*innen zu Beginn des Schuljahres (voraussichtlich in der ersten Schulwoche) ein Impfangebot gemacht werden, das sie während der Unterrichtszeit wahrnehmen können. 

Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme. Eine vollständige Immunisierung entbindet jedoch von der Testpflicht als Voraussetzung zum Präsenzunterricht und verhindert eine Quarantäne (Stand 27.08.2021). Die Maskenpflicht ist davon nicht betroffen. 


Update 13.07.2021, 09:40 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigten und sehr geehrte Ausbilder*innen,

wir möchten Sie über den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien (ab dem 30.8.2021) informieren: Detaillierte Hinweise zu den Planungen finden Sie im Elternbrief des hessischen Kultusministeriums vom 12.07.2021. Zudem können Sie hier den Terminplan für die Einschulungen im kommenden Schuljahr herunterladen. 

Auch im Schuljahr 2021/22 werden an der WHS wieder kostenfreie Antigen-Schnelltests durchgeführt. Für die Teilnahme ist das Ausfüllen dieser Einwilligungserklärung erforderlich, auf der Sie auch weitere Informationen zum Ablauf finden.  

Für Reisen ins In- und Ausland haben wir aktuelle Informationen zur Reiseplanung zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Bedingungen.

Unser Sekretariat ist in der 1., 2. und 5. Woche der Sommerferien immer dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr geöffnet. In der 3. und 4. Ferienwoche (02.08 bis 13.08.2021) ist das Sekretariat geschlossen. In der letzten Ferienwoche ist von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.  

Mit besten Grüßen
Sonja Schmithals
Schulleiterin


Update 27.06.2021, 16:00 Uhr:

Die Infektionszahlen sinken kontinuierlich landesweit, die sog. Bundesnotbremse gilt nicht mehr, es gelten die Regeln des Landes Hessen, insbesondere die Coronavirus-Schutzverordnung.

Was verändert sich aus schulischer Sicht?
Beim Verlassen des eigenen Sitzplatzes im Unterricht sowie in allen Gebäuden besteht immer noch die Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung (MNB). Im Außenbereich dürfen Sie die MNB ablegen und wahren bitte das Abstandsgebot. Wir empfehlen für den eigenen Schutz das Tragen einer MNB auch am eigenen Sitzplatz, dort ist es aber seit dem 25.06.2021 nicht mehr vorgeschrieben.

Warum sollten Sie auch am Sitzplatz eine Mundnasenbedeckung tragen?
Uns ist die Gesundheit aller Lehrkräfte sowie aller Schüler*innen wichtig. Der Unterricht erfolgt aktuell im Präsenzunterricht, d. h. Abstände können nicht eingehalten werden. Lüften funktioniert bei den nicht vorhandenen Temperaturunterschieden zwischen Innen und Außen auch nur bedingt.  

Die Infektion einer Person könnte sich also relativ leicht in der gesamten Klasse ausbreiten, deswegen wird das Gesundheitsamt sehr wahrscheinlich eine Quarantäneanordnung für die gesamte Klasse aussprechen, wenn keine MNB getragen wurde. Wir möchten, dass unsere Schüler*innen die Sommerferien ohne Quarantäne starten können, wir alle freuen uns nach diesem besonderen Schuljahr auf die unterrichtsfreie Zeit. Deshalb ist unsere Empfehlung: MNB auch am Platz im Unterricht tragen!

Was bleibt gleich?
Nach wie vor besteht die Testpflicht, d. h. eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis zulässig. Wir bieten auch wie bisher entsprechende Selbsttests an. Ausnahmen gelten für Genesene oder Personen mit vollem Impfschutz - jeweils mit entsprechendem Nachweis. Ihre Klassenleitung kann Sie hierzu informieren. 
 

Hessen impft
Die Impfpriorisierung ist seit einigen Wochen in Hessen aufgehoben. Wir empfehlen allen Schüler*innen ab 16 Jahren, sich zu informieren, ggf. für einen Impftermin zu registrieren und impfen zu lassen, um so zu einem sicheren Schulbetrieb vor allem nach den Sommerferien beizutragen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Hinweis: Wir sind keine Ärzte, sondern Lehrkräfte. Bei Fragen zur Impfung und zur Einschätzung des persönlichen Impfrisikos bitte ärztliche Rücksprache halten.


Update 04.06.2021, 20:00 Uhr:

Gute Nachrichten aus dem Kreis Groß-Gerau:  

Ab Sonntag, den 06.06.2021, befindet sich der Kreis in der sogenannten Stufe 2 der hessischen Landesverordnung, es gilt damit aus schulischer Sicht der eingeschränkte Regelbetrieb lt. HKM-Stufenplan. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landrat Will.  

Das bedeutet, dass der Unterricht ab Montag, 07.06.2021 für alle Klassen, die bisher im Wechselmodell waren, regulär nach Stundenplan an allen Tagen und mit der gesamten Lerngruppe stattfindet. Es gilt weiterhin und unverändert der Hygieneplan 7 des Landes Hessen, u.a. mit folgenden bekannten Regelungen für den Schulbetrieb:

  • Grundsätzlich gilt in der Schule und auf dem Gelände weiterhin das Abstandsgebot, wenn der Unterrichtsraum für eine Gruppe aber zu klein dafür ist, dann kann vom Mindestabstand abgewichen werden.
  • Die Maskenpflicht in der Schule und auf dem Gelände gilt weiterhin, zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden, gleiches gilt für den Raucherbereich. Bitte achten Sie in diesen Momenten ganz besonders auf die Wahrung des Abstandsgebots.
  • Alle Regelungen zur Testpflicht gelten weiterhin. 

Über weitere Details informieren die Klassenleitungen über die üblichen Kommunikationswege.


Update 24.05.2021, 23:00 Uhr:

Selbsttest bzw. Bürgertest

Auch bei uns gilt, dass die Selbsttests bzw. die Vorlage eines Bürgertest-Zertifikats für Schüler*innen entfallen für

  •     vollständig Geimpfte und  
  •     Genesene 

Ein entsprechendes schulintern gültiges Dokument, das Sie von der Pflicht zum Selbsttest bzw. zur Vorlage eines Bürgertest-Zertifikats befreit, erhalten Sie im Sekretariat nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Impfbescheinigung bzw. Genesenenbescheinigung).  

 
Praktika  

Die Aussetzung der Praktika ist aufgehoben, alle Praktika sind wieder aufzunehmen.  


Rückkehr in den Präsenzunterricht bzw. Wechselunterricht (in Abhängigkeit von Stufe 1 oder Stufe 2)  

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte kehren seit vergangener Woche und in den kommenden Tagen mehr und mehr Schüler*innen in den Präsenzunterricht bzw. Wechselunterricht zurück. Da dieser Prozess stufenweise und in Abhängigkeit von Schulform und Klasse erfolgt, informieren wir die Klassen direkt über die üblichen Kommunikationskanäle über die jeweilige Regelung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Klassenleitung.

Hier oder hier können Sie aktuell sehen, welche Stufe seit wann für den Kreis Groß Gerau gilt. 


Update 14.05.2021, 12:00 Uhr:

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Schulen in Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen, weitere Öffnungsschritte gehen können. Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief vom 12.05.2012.

Die hessischen Schulen wurden zudem über alle wichtigen und teilweise angepassten neuen Regelungen bezüglich des laufenden zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 informiert, die insbesondere die Versetzungensentscheidungen und die Leistungsbewertung betreffen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier

In Kürze werden wir Sie hier über eventuelle daraus resultierende Änderungen informieren.


Update 06.05.2021, 19:15 Uhr:

Liebe Schüler*innen, Auszubildende und Studierende,  

wir freuen uns, dass wir auf Grund der gesunkenen Inzidenz diejenigen Lernenden wieder in der Schule begrüßen, sprechen, sehen und unterrichten können, die in diesem Jahr noch gar nicht im Präsenzunterricht waren.  

Wir starten in der kommenden Woche am Mittwoch, dem 12.05.2021, mit dem sogenannten Wechselunterricht und starten mit der Gruppe A, sofern die Klasse in A-/B-Gruppen geteilt ist.  

Im Prinzip gilt der Stundenplan aus dem Dezember 2020, ab Anfang kommender Woche finden sich die entsprechenden aktualisierten Pläne mit einigen kleineren (Raum-) Änderungen in der DSB-App.  

Weitere Informationen zum Unterrichtsbeginn, zu den Testungen und allem anderen erfahren Sie von Ihren Klassenleitungen auf den üblichen Kommunikationswegen in den kommenden Tagen bzw. untenstehend beim Update vom 16.04.2021.  

Für Abschlussklassen gelten je nach Schulform unterschiedliche Unterrichts-Regelungen, Ihre Klassenleitungen haben Sie informiert bzw. werden Sie informieren.   

Die Praktika sollten, wo immer dies möglich ist und sofern sie unterbrochen wurden, wieder aufgenommen werden, natürlich unter Beachtung aller Hygieneregeln und -konzepte und mit dem Einverständnis aller Beteiligten. Die Ausnahmen für die Abschlussklassen in Bezug auf Praktika gelten weiterhin (siehe Update vom 16.04.2021). 

Die Einwilligungserklärung zum Selbsttest muss am Tag der ersten Testung bzw. am ersten Präsenz-Schultag von Minderjährigen unbedingt unterschrieben in die Schule mitgebracht werden. Sollten Sie einen Ausdruck benötigen, finden Sie diesen ab Freitag, 07.05.2021, im Foyer der Schule am Werner-Heisenberg-Stand ausliegend. Lesen Sie bitte alle weiteren Regelungen beim untenstehenden Update vom 16.04.2021.  

Wichtig: Diese Planungen gelten nach derzeitigem Stand bis die Inzidenz drei Werktage hintereinander 165 oder mehr beträgt, in diesem Fall würden wir am übernächsten Werktag wieder in den Distanzunterricht wechseln.  

Wir freuen uns auf Sie alle und hoffen auf eine Lösung, die bis zum Sommer Bestand hat.  

Viele Grüße

Sonja Schmithals 


Update 24.04.2021, 11:45 Uhr:

Liebe Lernenden, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Ausbilder*innen,  

an der Werner-Heisenberg-Schule wird sich vorerst unterrichtlich nichts ändern, bei uns läuft der Präsenz- und Distanzunterricht so weiter wie bisher bzw. wie angekündigt.  
Alle untenstehenden Regelungen vom 16.04.2021 bezüglich Testpflicht etc. gelten weiterhin.  

Mit freundlichen Grüßen,
Sonja Schmithals  


Erläuterung

Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundesgesetzgeber vorerst bis zum 30. Juni 2021 eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz eingeführt.  

Für den Kreis Groß-Gerau trifft zurzeit folgender Sachverhalt zu:  

Die Sieben-Tage-Inzidenz war an drei aufeinanderfolgenden Tagen höher als 165, deswegen gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.  

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht. Wobei wir unsere Klassen nur teilen, wenn dies auf Grund des Abstandsgebotes notwendig ist. 
 
Wann könnte aus Distanzunterricht wieder Präsenzunterricht werden?  

Wenn an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz im Kreis GG unter 165 fällt, dann werden alle Klassen aus dem Distanzunterricht ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht wechseln, das entspräche im Prinzip dem Plan von November/Dezember 2020. In diesem Fall werden Sie über die gängigen Kommunikationswege von Ihren Klassenleitungen informiert werden. 


Update 16.04.2021, 16:30 Uhr:

Ab Montag, den 19.04.2021 gelten bei uns folgende Regelungen zum Schulbetrieb:

Organisation des Schulbetriebs/der Praktika

Für den Unterricht ändert sich nichts gegenüber der Zeit vor den Osterferien, d. h. Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht beschult, alle anderen Klassen sind im Distanzunterricht.

Für alle Abschlussklassen gilt, dass sie jeweils 14 Tage vor der ersten schriftlichen Abschlussprüfung in den sogenannten phasenweisen Distanzunterricht geschickt werden. Die Klassenleitungen informieren ihre Klassen über das genaue Datum des letzten Präsenzunterrichts.

Der Distanzunterricht wird nach Plan erteilt und die Maßnahme dient der Sicherstellung des geregelten Prüfungsbetriebs, da andernfalls unter Umständen ganze Lerngruppen durch einen positiven Fall in der Klasse in Quarantäne wären.

Die Einwilligung der Schulleiterin für die Fortführung der Praktika wird für diesen Zeitraum vor den Prüfungen in Abschlussklassen gleichfalls entzogen, das Praktikum ist für diesen Zeitraum zu unterbrechen.
 

Reiserückkehr

Alle Schüler*innen müssen uns in der ersten Unterrichtsstunde nach den Osterferien bestätigen, dass sie nicht aufgrund einer Urlaubsreise quarantänepflichtig sind, es gibt eine Abfrage in den Klassen und einen Aktenvermerk darüber.
 

Testpflicht

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist, notwendig. Für die Teilnahme an Abschlussprüfungen gelten dabei gesonderte Bedingungen. Die Klassenleitungen informieren hierzu ihre Klassen auf den üblichen Kommunikationswegen.

Wir bieten allen Präsenzklassen ab Dienstag, dem 20.04.2021, zweimal in der Woche jeweils zu Unterrichtsbeginn an festgelegten Tagen einen entsprechenden kostenfreien Selbsttest an. Über die konkreten Termine informiert die Klassenleitung.

Die Lehrkräfte leiten die Schüler*innen dabei an. Alternativ kann auch eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines Bürgertests oder eines PCR-Tests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden.

Schüler*innen, die nicht getestet sind, werden in Distanz beschult. Da die Lehrkräfte mit Präsenzunterricht beschäftigt sind, beschränkt sich der Distanzunterricht im Regelfall auf das Bereitstellen der Arbeitsmaterialien.

Beachten Sie bitte diese Details zur Testpflicht:

  • Minderjährige müssen für eine Testteilnahme einmalig eine Einwilligungserklärung, die von mindestens einem Elternteil unterschrieben ist, mitbringen.
  • Sie erhalten das Formular ab sofort auch in unserem Sekretariat oder über Ihre Lehrer*innen per Mail oder persönlich.
  • Schüler*innen, die einen festgelegten Testtermin der Klasse versäumen oder keine Einwilligungserklärung oder keinen nachgewiesenen negativen Bürger- oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie dürfen vor dem nächsten planmäßigen Testtermin erst wieder mit einem negativen Testergebnis, bspw. durch selbst organisierte Bürgertests, am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Schüler*innen, die positiv getestet werden, müssen die Schule verlassen und umgehend einen PCR-Test (Anmeldung über den Hausarzt oder über Tel. 116117) durchführen. Eine Abreise von der Schule ist nur allein im eigenen Auto, zu Fuß oder mit dem Rad oder mittels Abholung durch Familienangehörige zulässig. Öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden.
  • Ein positives Testergebnis ist nicht als positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten, wird allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft. Wer ein positives Ergebnis durch einen Selbsttest erhält, muss sich auch ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben.
  • Schüler*innen, die der Testpflicht grundsätzlich nicht nachkommen wollen oder einen Testtermin verpasst haben, müssen schriftlich vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Ohne diese Abmeldung bei der Klassenleitung werden die Fehlzeiten als unentschuldigt gewertet.  

Hilfreiche Links zu Corona-Selbsttests

 

Weitere Details

Weitere Informationen, die als Grundlagen für die Umsetzung an unserer Schule dienen, finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der zuständigen Klassenleitung.
 

Durchführung von Antigen-Selbsttests in der Schule

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Lernenden,

zur Vorbereitung der Durchführung von Antigen-Selbsttests nach den Osterferien möchten wir Ihnen sowie den Schüler*innen unsere geplante Vorgehensweise erläutern.

Uns ist bewusst, dass die Durchführung dieser individuellen Tests in der Schule ein sensibles Thema - gerade im Hinblick auf die Übermittlung des Testergebnisses - darstellt.

Durch die Schilderung hoffen wir, mögliche Sorgen und Ängste zu mindern.
 

Zum Ablauf der Testungen

  • Die Schüler*innen kommen zu Beginn des Schultages unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln (Abstand, Lüftung) mit ihrer Mund-Nasen-Bedeckung in den Klassenraum.
  • In einem Gespräch wird erklärt, dass ein positiver Test noch keine Erkrankung bedeutet und von ärztlicher Seite mit einem weiteren Test das Ergebnis überprüft wird. Im Falle eines positiven Schnelltests unterstützen wir Sie mit diesem Informationsblatt, auf dem nochmals erläutert wird, wie die weitere Vorgehensweise ausschaut.
  • Jede*r Schüler*in erhält das Material eines Antigen-Selbsttests.
  • Entsprechend der Anweisung der Lehrkraft, vollziehen die Lernenden Schritt für Schritt gemeinsam den Test. Während der Testphase wird die Maske kurz abgesetzt.
  • Nachdem der Test durchgeführt wurde, wird das nicht mehr zu verwendende Material in einem festen Müllbeutel entsorgt.
  • Nach dem Ablauf der 15 Minuten wird das Testergebnis abgelesen und die Teststreifen werden entsorgt.
  • Im Falle eines positiven Tests informiert die Lehrkraft den Lernenden über die weitere Vorgehensweise mit Hilfe des Informationsblatts  und die Lehrkraft informiert die Schulleitung und diese veranlasst alle weiteren Schritte.

Hilfestellungen

Uns wurde vom Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes für die ersten 14 Tage nach den Osterferien eine tägliche Unterstützung durch eine*n medizinisch geschulte*in Pat*in zugesagt.

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Weitere Informationen finden Sie im neusten Elternbrief des hessischen Kultusministeriums.

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