Aufgaben und Berechtigungen

Die Ausbildung in der Fachoberschule baut auf dem Mittleren Abschluss auf und führt in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung zur allgemeinen Fachhochschulreife.

Der Bildungsgang der Fachoberschule endet mit einer zentralen Abschlussprüfung. Wer sie besteht, erhält das Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum Studium an einer Fachhochschule oder in einem integrierten Studiengang berechtigt und zur Übernahme qualifizierter Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung befähigt.

Organisationsformen und Schwerpunkte

Der Unterricht in der Form A dauert zwei Jahre.

Im 1. Ausbildungsjahr erfolgt die berufliche Qualifizierung in einem Ausbildungsbetrieb als gelenktes Praktikum. Es dauert i.d.R. 24 Stunden pro Woche. In der Schule werden 12 Stunden Unterricht erteilt. Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die keinen Praktikantenplatz gefunden haben, in den Berufsfeldern Metall- und Elektrotechnik eine begrenzte Zahl von Plätzen für das erste Halbjahr an, im Berufsfeld Wirtschaft werden keine Praktikumsplätze angeboten.

  • Praktikum findet statt: montags, dienstags, mittwochs
  • Unterricht findet statt: donnerstags und freitags

Im 2. Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung im Vollzeitunterricht. Sie endet mit der Abschlussprüfung.

Unterrichtsfächer

  • Klasse 11: Deutsch, Politik, Englisch, Mathematik, Schwerpunktfach insgesamt 12 Stunden
  • Klasse 12: Deutsch, Politik, Religion, Sport, Englisch, Mathematik, Chemie, Physik, Schwerpunktfach insgesamt 32 Stunden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Ein Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder
  • das Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe ,
  • die Eignungsfeststellung (Gutachten) der abgebenden Schule
  • der Praktikantenvertrag, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist,
  • eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch das Arbeitsamt oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule.

Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:

  • ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
  • ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Anmeldung und Aufnahme

  • Die Aufnahme erfolgt bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze.
  • Anmeldeschluss: 31. März
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