Aufgaben und Berechtigungen

Die Ausbildung in der Fachoberschule baut auf dem Mittleren Abschluss auf und führt in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung zur Fachhochschulreife.

Der Bildungsgang der Fachoberschule endet mit einer zentralen Abschlussprüfung. Wer sie besteht, erhält das Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum Studium an einer Fachhochschule oder in einem integrierten Studiengang berechtigt und zur Übernahme qualifizierter Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung befähigt.

Organisationsformen und Schwerpunkte

Die Ausbildung dauert in der Form B ein Jahr. Die berufliche Qualifizierung der Form B geht dem Unterricht voraus. Sie wird nachgewiesen durch die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

An der Werner-Heisenberg-Schule werden die Schwerpunkte Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaft und Verwaltung angeboten.

Unterrichtsfächer

  • Klasse 12: Deutsch, Politik, Religion, Sport, Englisch, Mathematik, Chemie, Physik, Schwerpunktfach; insgesamt 32 Stunden

Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen, oder das Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe.
  • Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst. Anstelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung kann auch eine dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf treten.

Der Mittlere Abschluss kann dabei nachgewiesen werden durch

  • ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
  • ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
  •  ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notenschnitt von mindestens 3,0 bei sechsfacher Gewichtung der Note des berufsbezogenen Unterrichts oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.

Aufnahme

  • Die Aufnahme erfolgt bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze.
  • Anmeldeschluss: 31. März
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